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VERMIETUNG | Bestellerprinzip und Mietpreisbremse


- Mietpreisanalyse für realistische Mieteinnahmen
- Einschätzung und Bonitätsprüfung potentieller Mieter
- Wahrnehmung und Auswertung von Besichtigungsterminen

Verkauf | Suchauftrag | Homestaging

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Vermietung Ihres Eigentums. Bitte beachten Sie bei der Vermietung von Wohnimmobilien das Bestellerprinzip sowie die sogenannte Mietpreisbremse.

Beim Bestellerprinzip handelt es sich um eine Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung. Es sieht vor, dass Immobilienmakler von denjenigen bezahlt werden, der die Leistung des Maklers bestellt. Durch die sogenannte Mietpreisbremse kann bei einem Mieterwechsel die Miete nicht mehr beliebig erhöht werden, sondern darf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen. Allerdings dürfen Vermieter hier einen Aufschlag für die Möbel verlangen, wenn die Wohnung nur auf Zeit vermietet wird oder wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt.

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